@ Andreas :
Im Softwarebereich ist das mit dem Geistigen Eigentum ein heißes Eisen.
Auch der Musikbereich leidet, anscheinend besteht die bundesdeutsche Lösung hier darin zu erlauben max. neun sequentiell vorliegende Töne nachzuspielen.
Nicht so-o prall als Lösung oder “Schöpfungshöhe”.
MFG
Dr. W